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Allgemeinverfügung: Vollzug des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG); Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Az. DD 51-4250-01 vom 18.03.2020

Download: allgemeinverfuegung_vollzug_arbzg_coronavirus.pdf
Weblink: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=16269&art_param=940
Amtliche Veröffentlichung:
Normgeber: Land
Vom: 18.03.2020
Letzte Änderung durch:
Außerkrafttreten am: zunächst bis einschließlich 19. April 2020 befristet
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rechtsakteland/sachsen/allgemeinverfuegung_arbzg_sachsen_18.03.2020.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/17 22:07 von cs