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Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW)

Download: mmd17-8987.pdf
Weblink: http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8987.pdf
Amtliche Veröffentlichung:
Normgeber: Land
Vom: 14.04.2020
Letzte Änderung durch:
Außerkrafttreten am: Feststellung gilt für zwei Monate
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rechtsakteland/nrw/feststellung_epidemische_lage_von_landesweiter_tragweite.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/14 15:17 von cs