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Regierungspräsidium Kassel: Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 18.03.2020

Download: allgemeinverfuegungaz_0-1.pdf
Weblink: https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/AllgemeinverfuegungAZ_0.pdf
Normgeber: Land
Vom: 18.03.2020
Letzte Änderung durch:
Außerkrafttreten am: Bewilligung nach den Buchstaben A. und B. ist bis zum 30. Juni 2020 befristet
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rechtsakteland/hessen/rp_kassel_arbzg.txt · Zuletzt geändert: 2020/03/29 03:04 von cs