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Regierungspräsidium Gießen: Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vom 26.03.2020

Download: 2._allgemeinverfuegung_hessen_arbeitszeit_sonntag_25_3_0.pdf
Weblink: https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2.%20Allgemeinverf%C3%BCgung%20_Hessen_Arbeitszeit_Sonntag_25_3_0.pdf
Normgeber: Land
Vom: 26.03.2020
Letzte Änderung durch:
Außerkrafttreten am: Ausnahmebewilligung bis zum 19.04.2020
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rechtsakteland/hessen/rp_giessen_arbzg_2.txt · Zuletzt geändert: 2020/03/29 03:06 von cs