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Richtlinien für die die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbstständigen („Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige“) – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 3. April 2020, Az. PGS-3560/2/1

Download:baymbl-2020-175.pdf
Weblink: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-175/
Amtliche Veröffentlichung: BayMBl. 2020 Nr. 175
Normgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Vom: 03.04.2020
Letzte Änderung durch: (ggf. Änderungen)
Außerkrafttreten am: (Wann tritt bzw. trat die Norm außer Kraft?)
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rechtsakteland/bayern/corona-soforthilfen_insbesondere_fuer_kleine_unternehmen_und_soloselbstaendige.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/03 21:11 von mr