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Allgemeinverfügung der Stadt Langenfeld mit dem Verbot zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen im Langenfelder Stadtgebiet mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchern/Teilnehmern und Schließung von Freizeitangeboten zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 16.03.2020

Download: amtsblatt_2020_08v16_03_2020.pdf
Weblink:
Amtliche Veröffentlichung: ABl Nr. 08/2020, S. 53ff.
Normgeber: Gemeinde/Landkreis
Vom: 16.03.2020
Letzte Änderung durch:
Außerkrafttreten am: bis zum Sonntag, 19. April 2020
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rechtsaktegemeinden/langenfeld_gemeinde/av_langenfeld_16.03.2020.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/13 20:21 von cs