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Allgemeinverfügung zu Besuchseinschränkungen für vollstationaere Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in denen besonders Schutzbedürftige Personen Leben sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften im Sinne des § 24 Abs. 3 - 5 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen

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Weblink: https://www.bonn.de/downloads/amt-13/amtsblatt/14_2020_Amtsblatt.pdf
Amtliche Veröffentlichung: Amtsblatt
Normgeber: Gemeinde Bonn
Vom: 17. März 2020
Letzte Änderung durch: (ggf. Änderungen)
Außerkrafttreten am: (Wann tritt bzw. trat die Norm außer Kraft?)
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rechtsaktegemeinden/bonn_gemeinde/allgemeinverfuegung_zu_besuchseinschraenkungen_fuer_vollstationaere_pflegeeinrichtungen_und_einrichtungen_der_eingliederungshilfe_in_denen_besonders_schutzbeduerftige_personen_leben.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/06 23:31 von rakoellner