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Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus ("2019-nCoV") ❌

Download: Bundesanzeiger
Weblink: Verordnungstext
Amtliche Veröffentlichung: BAnz AT 31.01.2020 V1
Normgeber: Bund
Vom: 30.01.2020 (in Kraft ab 01.02.2020)
Letzte Änderung durch:
Außerkrafttreten am: 22.05.2020 (Art. 18 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite)
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rechtsaktebund/coronavmeldev.txt · Zuletzt geändert: 2020/06/05 16:27 von dli