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Psychotherapie-Sonderregelungen aufgrund von SARS-CoV-2 – Ergänzung der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä) zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband gemäß § 82 Abs. 1 SGB V

Download: 2020_03_23_pt_vereinbarung_zusatz_covid_19.pdf
Weblink: https://www.kbv.de/html/1150_45109.php
Amtliche Veröffentlichung:
Art des Rechtsakts Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband gemäß § 82 Abs. 1 SGB V
Vom: 23.03.2020
Letzte Änderung durch:
Außerkrafttreten am: 30.06.2020
Zusammenfassung: Bestimmte psychotherapeutische Leistungen dürfen bis zum 30.06.2020 ausnahmsweise ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt im Rahmen von Videosprechstunden erbracht werden.
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rechtsaktebund/2020_03_23_pt_vereinbarung_zusatz_covid_19.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 17:26 von mr