Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Anhörungsmangel: LG Darmstadt, Beschluss vom 22.04.2020 - 5 T 229/20

Download:
Weblink: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000666
Gericht: LG Darmstadt
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 22.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: unzureichender Aktenvermerk, weshalb Anhörung des Betroffenen nach §§ 319 Abs. 3, 34 Abs. 2 FamFG unterblieb; bei der Entscheidung über das verhältnismäßige Ob und Wie einer Anhörung ist u.a. zu fragen: Ist es möglich, die Anhörung mit einer Videokonferenz, gegebenenfalls mit kommerziellen Anbietern, durchzuführen?
LexCorona speichert zwei unbedingt erforderliche Cookies für jeden Seitenbesucher. Weitere Cookies werden für registrierte Benutzer gesetzt. Datenschutz-Hinweise von LexCorona
gerichtsentscheidungen/zivilprozessrecht/lg_darmstadt_5_t_229_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/30 12:31 von cs