Download: | 2020_039_iv.pdf |
Weblink: | https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2020_039_IV/2020_039_IV.pdf |
Gericht: | VerfGH Sachsen |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 20.03.2020 |
Rechtskräftig: | |
Zusammenfassung, Leitsätze: | Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden wird angewiesen, in einem Zeitraum von einem Monat ab Erlass dieses Beschlusses die Hauptverhandlung in dem Strafverfahren 15 KLs 373 Js 147/18 mit der Maßgabe durchzuführen, dass die Dauer der Hauptverhandlungstermine und deren Teilnehmerzahl im Hinblick auf die zum jeweiligen Termin vorliegende Gefährdungslage durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) so weit begrenzt und durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird, dass eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus weitgehend ausgeschlossen ist. |