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Hauptverhandlungsorganisation: VerfGH Sachsen, Beschluss vom 20.03.2020 - 39-IV-20 (e.A.)

Download: 2020_039_iv.pdf
Weblink: https://www.justiz.sachsen.de/esaver/internet/2020_039_IV/2020_039_IV.pdf
Gericht: VerfGH Sachsen
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 20.03.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden wird angewiesen, in einem Zeitraum von einem Monat ab Erlass dieses Beschlusses die Hauptverhandlung in dem Strafverfahren 15 KLs 373 Js 147/18 mit der Maßgabe durchzuführen, dass die Dauer der Hauptverhandlungstermine und deren Teilnehmerzahl im Hinblick auf die zum jeweiligen Termin vorliegende Gefährdungslage durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) so weit begrenzt und durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird, dass eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus weitgehend ausgeschlossen ist.
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gerichtsentscheidungen/strafrecht/verfgh_sachsen_39-iv-20.txt · Zuletzt geändert: 2020/03/28 19:17 von cs