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Untersuchungshaftsfortdauer: OLG Naumburg, Beschluss vom 30.03.2020 - 1 Ws HE 4/20

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Weblink: http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=909726&identifier=0629b005c79abaa4e4c3324209b03f64
Gericht: OLG Naumburg
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 30.03.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: Verschiebung einer Hauptverhandlung wegen der Pandemie kann ein wichtiger Grund sein, der die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus rechtfertigt.
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gerichtsentscheidungen/strafrecht/untersuchungshaft_olg_naumburg_beschluss_vom_30.03.2020_-_1_ws_he_4_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/15 15:12 von cs