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Weblink: | Pressemitteilung: https://sozialgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/jobcenter-muss-kosten-f%C3%BCr-corona-test-nicht-bezahlen |
Gericht: | SG Frankfurt a.M. |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 26.03.2020 |
Rechtskräftig: | |
Zusammenfassung, Leitsätze: | kein Anspruch auf vorläufige Übernahme der Kosten eines Corona-Tests in Höhe von 200,00 EUR oder eines Mehrbedarfs in Höhe von 100,00 EUR für Ernährungskosten, die durch die Corona-Krise erhöht seien |