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Corona-Testkosten, Versorgungsmehrbedarf: SG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.03.2020 - S 16 AS 373/20 ER

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Weblink: Pressemitteilung: https://sozialgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/jobcenter-muss-kosten-f%C3%BCr-corona-test-nicht-bezahlen
Gericht: SG Frankfurt a.M.
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 26.03.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: kein Anspruch auf vorläufige Übernahme der Kosten eines Corona-Tests in Höhe von 200,00 EUR oder eines Mehrbedarfs in Höhe von 100,00 EUR für Ernährungskosten, die durch die Corona-Krise erhöht seien
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gerichtsentscheidungen/sozialrecht/sg_frankfurt_a.m._s_16_as_373_20_er.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/19 21:45 von cs