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Abiturprüfungsaussetzung: VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.03.2020 - 6 L 342/20.WI

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Weblink: Pressemitteilung: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/corona-krise-begr%C3%BCndet-keinen-anspruch-auf-freistellung-von-den-abiturpr%C3%BCfungen
Gericht: VG Wiesbaden
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 30.03.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Eilantrag auf Aussetzung der Klausuren in der Abiturprüfung wegen drohender Gesundheitsgefährdung
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gerichtsentscheidungen/schulrecht/vg_wiesbaden_6_l_342_20.wi.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/14 09:28 von cs