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Weblink: | https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000554 |
Gericht: | VGH Kassel |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 07.04.2020 |
Rechtskräftig: | ja |
Zusammenfassung, Leitsätze: | Der (unzulässige, jedenfalls unbegründete) Antrag des Antragstellers, § 1 Abs. 5 der 4. Verordnung (Schließung von Einrichtungen, Betrieben etc.) zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17.03.2020 ❌ im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig außer Vollzug zu setzen, wird abgelehnt. |