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Zusammenkunftsverbot (Kirchen, Moscheen etc.): VGH Kassel, Beschluss vom 07.04.2020 - 8 B 892/20.N

Download:
Weblink: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000554
Gericht: VGH Kassel
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 07.04.2020
Rechtskräftig: ja
Zusammenfassung, Leitsätze: Der (unzulässige, jedenfalls unbegründete) Antrag des Antragstellers, § 1 Abs. 5 der 4. Verordnung (Schließung von Einrichtungen, Betrieben etc.) zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17.03.2020 ❌ im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig außer Vollzug zu setzen, wird abgelehnt.
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/vgh_kassel_8_b_892_20.n.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/13 20:04 von cs