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Weblink: | https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000650 |
Gericht: | VGH Kassel |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 24.04.2020 |
Rechtskräftig: | Ja |
Zusammenfassung, Leitsätze: | erfolgreicher Antrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO gegen § 3 Abs. 1 Nr. 2 lit. a der 2. Verordnung (Besuchsverbot) zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020 i.d.F. der Sechste Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16.04.2020: Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören wird in Hessen einstweilen außer Vollzug gesetzt |