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Versammlungsverbot: VGH Kassel, Beschluss vom 17.04.2020 - 2 B 1031/20

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Weblink: Pressemitteilung: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/versammlung-gie%C3%9Fen-zum-thema-%E2%80%9Egesundheit-st%C3%A4rken-statt-grundrechte-schw%C3%A4chen-%E2%80%93-0
Gericht: VGH Kassel
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 17.04.2020
Rechtskräftig: Ja
Zusammenfassung, Leitsätze: teilweise erfolgreiche Beschwerde gegen Versammlungsverbot: VG Gießen, Beschluss vom 16.04.2020 - 4 L 1522/20.GI zur Durchführung einer Versammlung zum Thema "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen" unter Lockerung einiger Auflagen:
gesamter Berliner Platz (nicht nur des Rathaus-Vorplatz) für stationäre Kundgebung zugelassen; Zeitraum auf 14 Uhr bis 18 Uhr (statt lediglich einer Stunde) ausgeweitet; zugelassene Teilnehmerzahl beträgt 50 (statt 15) Personen.
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/vgh_kassel_2_b_1031_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/20 17:03 von cs