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Sexshopschließung: VG Stuttgart, Beschluss vom 14.04.2020 - 16 K 1869/20

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Weblink: Pressemitteilung: https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/6221700/?LISTPAGE=1217876
Gericht: VG Stuttgart
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 14.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Eilantrag eines Sexshop-Betreibers zur jedenfalls eingeschränkten Öffnung zweier Ladengeschäfte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, deren Betrieb nach § 4 Abs. 1 Nr. 12 der Verordnung der Landesregierung über Infektionsschuetzende Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung) vom 17.03.2020 ❌ untersagt ist
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/vg_stuttgart_16_k_1869_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/15 15:44 von cs