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Nebenwohnungnutzungsuntersagung: VG Schleswig, Beschluss vom 08.04.2020 - 1 B 46/20

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Weblink: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/ys0/page/bsshoprod.psml?doc.hl=1&doc.id=MWRE200001253&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true#focuspoint
Gericht: VG Schleswig
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 08.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zur vorläufigen Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses dahingehend, dass die Anreise des Antragstellers in das Gebiet des Antragsgegners nicht gegen Rechtsvorschriften, namentlich das Anreiseverbot aus touristischen Anlass gemäß § 2 Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV) Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) (vom 02.04.2020), verstößt
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/vg_schleswig_1_b_46_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/13 19:43 von cs