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Weblink: | Pressemitteilung: http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=909844&identifier=c2082584677f486b5d68205dcaf8e7ab |
Gericht: | VG Magdeburg |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 09.04.2020 |
Rechtskräftig: | |
Zusammenfassung, Leitsätze: | erfolgreicher Eilantrag gegen Schließungsanordnung eines Einzelhandelsgeschäfts mit Mischsortiment auf Basis der Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (3. SARS-CoV-2-EindV) vom 02.04.2020 ❌, wobei die vom Landkreis angewandte Methode des Vermessens der Regalmeterlängen als untauglich angesehen wurde, da der Verordnungsgeber ausdrücklich auf das Warensortiment abgestellt habe (detaillierte Liste des Warenangebotes mit einem Anteil "erlaubter" Waren > 25% ausreichend) |