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Verkaufsflächenbeschränkung (800 m²): VG Hamburg, Beschluss vom 05.05.2020 - 7 E 1804/20

Download: 7e1804-20.pdf
Weblink: Pressemitteilung: https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/13899162/pressemitteilung/
Volltext: https://justiz.hamburg.de/contentblob/13899258/2829759f4080094735367e1079432383/data/7e1804-20.pdf
Gericht: VG Hamburg
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 05.05.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die in § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 02.04.2020 i.d.F. der Dritte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24.04.2020 angeordnete Verkaufsflächenbeschränkung mit der Maßgabe,
- dass die Antragstellerin nur solche Bereiche ihrer Einzelhandelsgeschäfte für den Publikumsverkehr öffnet, bei denen sichergestellt ist, dass diese jederzeit im Blick des vor Ort tätigen Personals liegen;
- das Personal muss zudem insbesondere der Anzahl nach so zugeordnet sein, dass neben der Beobachtung des Besucherverhaltens auch ein wirksames Eingreifen zur Durchsetzung der nach § 8 Abs. 6 (a.a.O.) erforderlichen Betriebsregeln jederzeit möglich ist
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/vg_hamburg_7_e_1804_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/05/05 22:23 von cs