Download: | 7e1804-20.pdf |
Weblink: | Pressemitteilung: https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/13899162/pressemitteilung/ Volltext: https://justiz.hamburg.de/contentblob/13899258/2829759f4080094735367e1079432383/data/7e1804-20.pdf |
Gericht: | VG Hamburg |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 05.05.2020 |
Rechtskräftig: | |
Zusammenfassung, Leitsätze: | erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die in § 8 Abs. 1 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 02.04.2020 i.d.F. der Dritte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24.04.2020 angeordnete Verkaufsflächenbeschränkung mit der Maßgabe, - dass die Antragstellerin nur solche Bereiche ihrer Einzelhandelsgeschäfte für den Publikumsverkehr öffnet, bei denen sichergestellt ist, dass diese jederzeit im Blick des vor Ort tätigen Personals liegen; - das Personal muss zudem insbesondere der Anzahl nach so zugeordnet sein, dass neben der Beobachtung des Besucherverhaltens auch ein wirksames Eingreifen zur Durchsetzung der nach § 8 Abs. 6 (a.a.O.) erforderlichen Betriebsregeln jederzeit möglich ist |