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Kinderschutzhausbesuchsverbot: VG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2020 - 11 E 1630/20

Download: 11-e-1630-20-beschluss-vom-16-04-2020.pdf
Weblink: http://justiz.hamburg.de/contentblob/13862236/995098dab1537377df0e91470a3e640f/data/11-e-1630-20-beschluss-vom-16-04-2020.pdf
Gericht: VG Hamburg
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 16.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Feststellung dahingehend, dass § 15 Abs. 1 Alt. 2 der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 02.04.2020 i.d.F. der Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 09.04.2020 der Antragstellerin nicht verbietet, ihre in einem Kinderschutzhaus untergebrachten Kinder zu besuchen.
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/vg_hamburg_11_e_1630_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/19 17:26 von cs