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Versammlungsverbot: VG Gießen, Beschluss vom 16.04.2020 - 4 L 1522/20.GI

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Weblink: Pressemitteilung: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/auflagen-der-stadt-gie%C3%9Fen-f%C3%BCr-versammlung-best%C3%A4tigt
Gericht: VG Gießen
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 16.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Eilantrag gegen Versammlungsauflagen gemäß § 15 Abs. 1 VersG, u.a die zeitliche Beschränkung auf eine Stunde und die Durchführung als stationäre Versammlung mit beschränkter Personenzahl (15), Mundschutzpflicht und Abstandsgebot von 1,5 m (soweit es sich nicht um Personen eines Haushaltes handelt)
Folgenentscheidung zu Versammlungsverbot: BVerfG, Beschluss vom 15.04.2020 - 1 BvR 828/20
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/vg_giessen_4_l_1522_20.gi.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/19 21:06 von cs