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Verkaufsflächenbeschränkung (800 m²): VG Berlin, Beschluss vom 30.04.2020 - VG 14 L 49/20

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Weblink: Pressemitteilung: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.927737.php
Gericht: VG Berlin
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 30.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgreicher Eilantrag: Das von § 6a Abs. 1 der Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (SARS-CoV-2-EindmaßnV) vom 02.04.2020 i.d.F. vom 28.04.2020 ausgesprochene Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm gilt vorerst nicht für ein großes Berliner Kaufhaus
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/vg_berlin_vg_14_l_49_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/30 21:36 von cs