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Weblink: | Pressemitteilung: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.927737.php |
Gericht: | VG Berlin |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 30.04.2020 |
Rechtskräftig: | |
Zusammenfassung, Leitsätze: | erfolgreicher Eilantrag: Das von § 6a Abs. 1 der Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (SARS-CoV-2-EindmaßnV) vom 02.04.2020 i.d.F. vom 28.04.2020 ausgesprochene Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm gilt vorerst nicht für ein großes Berliner Kaufhaus |