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Verkaufsflächenbeschränkung (800 m²): VG Ansbach, Beschluss vom 24.04.2020 - AN 18 E 20.00745

Download:
Weblink: Pressemitteilung: http://www.vgh.bayern.de/internet/media/vgansbach/presse/p-2020-08.pdf
Gericht: VG Ansbach
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 24.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Eilantrag einer Bekleidungskette, die mit einer vorübergehenden freiwilligen Beschränkung der Ladenflächen ihres Bekleidungshauses dessen Öffnung am 27. April 2020 erreichen wollte
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/vg_ansbach_an_18_e_20.00745.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/30 22:30 von cs