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Schul-/Betriebspraktikafreistellung: VerfGH NRW, Beschluss vom 19.03.2020 - VerfGH 28/20.VB-3

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Weblink: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vgh_nrw/j2020/VerfGH_28_20_VB_3_Beschluss_20200319.html
Gericht: VerfGH NRW
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 19.03.2020
Rechtskräftig: Ja
Zusammenfassung, Leitsätze: unzulässige Verfassungsbeschwerde: Die Beschwerdeführerin beanstandet, dass in Nordrhein-Westfalen wegen der Coronavirus-Pandemie zwar der Unterricht ruhe, Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika aber gleichheitswidrig nicht auch von Schul- und Betriebspraktika freigestellt würden. Sie zeigt nicht auf, dass sie hierdurch gemäß Art. 75 Nr. 5a LV, § 53 Abs. 1 VerfGHG in ihren eigenen Grundrechten verletzt sein könnte (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 VerfGHG).
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/verfgh_nrw_28_20.vb-3.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/01 15:16 von cs