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Weblink: | Volltext Pressemitteilung |
Gericht: | OVG Thüringen |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 09.04.2020 |
Rechtskräftig: | |
Zusammenfassung, Leitsätze: | erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Berechtigung, entgegen § 3 Abs. 1 der Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 — 2. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO — vom 07.04.2020 von Karfreitag bis Ostermontag sowie an dem darauffolgenden Sonntag öffentliche Gottesdienste unter Beachtung hygienischer Anforderungen in einer Klosterkirche abzuhalten zu dürfen |