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Gottesdienstverbot: OVG Thüringen, Beschluss vom 09.04.2020 - 3 EN 238/20 (3 EO 238/20)

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Weblink: Volltext
Pressemitteilung
Gericht: OVG Thüringen
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 09.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Berechtigung, entgegen § 3 Abs. 1 der Zweite Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 — 2. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO — vom 07.04.2020 von Karfreitag bis Ostermontag sowie an dem darauffolgenden Sonntag öffentliche Gottesdienste unter Beachtung hygienischer Anforderungen in einer Klosterkirche abzuhalten zu dürfen
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/ovg_thueringen_3_eo_238_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/15 14:53 von cs