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Verkaufsflächenbeschränkung (800 m²): OVG NRW, Beschluss vom 30.04.2020 - 13 B 558/20.NE

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Weblink: Pressemitteilung: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/37_200430/index.php
Gericht: OVG NRW
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 30.04.2020
Rechtskräftig: Ja
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Eilantrag gegen die Begrenzung der Verkaufsfläche von Einzelhandelsge­schäften auf 800 qm
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/ovg_nrw_13_b_558_20.ne.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/30 21:34 von cs