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Mundschutzpflicht: OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.05.2020 - 13 MN 119/20

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Weblink: Volltext
Gericht: OVG Lüneburg
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 05.05.2020
Rechtskräftig: Ja
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Eilantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 9 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 (eingefügt durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 24.04.2020)
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/ovg_lueneburg_13_mn_119_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/05/06 13:12 von cs