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Einzelhandelsgeschäftsschließung: OVG Bremen, Beschlüsse vom 14.04.2020 - 1 B 89/20 und 1 B 95/20

Download:
Weblink: Pressemitteilung: https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/PressOVG200415_Corona%20Verordnung%20Sonderposten.pdf
Gericht: OVG Bremen
Entscheidungsform, Datum: Beschlüsse vom 14.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Antrag gegen § 9 Abs. 2 und 3 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 03.04.2020; Lebensmittelgeschäfte im Sinne dieser Regelung seien nur solche Einrichtungen, deren Umsatz überwiegend (zu mehr als 50%) aus dem Verkauf von Lebensmitteln stamme, Entsprechendes gelte für Drogerien und Bau- und Gartenmärkte
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/ovg_bremen_1_b_89_20_1_b_95_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/19 21:13 von cs