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Weblink: | Pressemitteilung: https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/PressOVG200415_Corona%20Verordnung%20Sonderposten.pdf |
Gericht: | OVG Bremen |
Entscheidungsform, Datum: | Beschlüsse vom 14.04.2020 |
Rechtskräftig: | |
Zusammenfassung, Leitsätze: | erfolgloser Antrag gegen § 9 Abs. 2 und 3 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 03.04.2020; Lebensmittelgeschäfte im Sinne dieser Regelung seien nur solche Einrichtungen, deren Umsatz überwiegend (zu mehr als 50%) aus dem Verkauf von Lebensmitteln stamme, Entsprechendes gelte für Drogerien und Bau- und Gartenmärkte |