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Weblink: | Pressemitteilung: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.927173.php |
Gericht: | OVG Berlin-Brandenburg |
Entscheidungsform, Datum: | Beschlüsse vom 28./29.04.2020 |
Rechtskräftig: | Ja |
Zusammenfassung, Leitsätze: | erfolglose Eilanträge zur vorläufigen Außervollzugsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, soweit danach Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche über 800 m² für den Publikumsverkehr zu schließen sind, es sei denn, sie reduzieren ihre zugängliche Verkaufsfläche auf bis zu 800 m² |