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Verkaufsflächenbeschränkung (800 m²): OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28./29.04.2020 - OVG 11 S 28/20, OVG 11 S 30.20 und OVG 11 S 31.20

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Weblink: Pressemitteilung: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.927173.php
Gericht: OVG Berlin-Brandenburg
Entscheidungsform, Datum: Beschlüsse vom 28./29.04.2020
Rechtskräftig: Ja
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolglose Eilanträge zur vorläufigen Außervollzugsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, soweit danach Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche über 800 m² für den Publikumsverkehr zu schließen sind, es sei denn, sie reduzieren ihre zugängliche Verkaufsfläche auf bis zu 800 m²
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/ovg_berlin-brandenburg_ovg_11_s_28_20_ovg_11_s_30.20_u._ovg_11_s_31.20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/30 21:39 von cs