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Versammlungsverbot: BVerfG, Beschluss vom 15.04.2020 - 1 BvR 828/20

Download: 1_bvr_828-20.pdf
Weblink: Volltext
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 15.04.2020
Rechtskräftig: Ja
Zusammenfassung, Leitsätze: teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß §§ 32 I, 93d II BVerfGG) gegen Verbotsverfügung der Stadt Gießen hinsichtlich einer Versammlung zum Thema "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen" wegen unzutreffender Annahme eines generellen Verbots von Versammlungen von mehr als zwei Personen, soweit diese nicht dem gleichen Hausstand angehören (entgegen Versammlungsverbot: VG Gießen, Beschluss vom 09.04.2020 - 4 L 1479/20.GI und Versammlungsverbot: VGH Kassel, Beschluss vom 14.04.2020 - 2 B 985/20)
vgl. Folgeentscheidungen: Versammlungsverbot: VG Gießen, Beschluss vom 16.04.2020 - 4 L 1522/20.GI sowie Versammlungsverbot: VGH Kassel, Beschluss vom 17.04.2020 - 2 B 1031/20
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/bverfg_1_bvr_828_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/20 17:03 von cs