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Weblink: | https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/04/qk20200410_1bvq003020.html |
Gericht: | BVerfG |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 10.04.2020 |
Rechtskräftig: | |
Zusammenfassung, Leitsätze: | erfolgloser (unzulässiger) Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 i.V.m. § 93d Abs. 2 BVerfGG gegen Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen sowie zur Feststellung, dass diese geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG) zu gefährden und die Versammlung "Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen auf" nach Art. 8 Abs. 2 GG und Art. 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf. Bezugnahme auf die Antragsbegründung einer anderen Antragstellerin in einem anderen Verfahren genügt nicht. |