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Ausgangsbeschränkungen: BayVGH, Beschluss vom 30.03.2020 - 20 NE 20.632

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Weblink: Volltext: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-4618?hl=true
Pressemitteilung: http://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_corona-verordnung.pdf
Gericht: BayVGH
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 30.03.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24.03.2020

Verordnungsermächtigung nach § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG sei in der zum Entscheidungszeitpunkt maßgeblichen Fassung, die sie durch das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vom 27. März 2020 erhalten hat, nicht zu beanstanden
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/bayvgh_20_ne_20.632.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/01 15:22 von cs