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Versammlungsverbot: BayVGH, Beschluss vom 09.04.2020 - 20 CE 20.755

Download: bayvgh_20_ce_20.755.pdf
Weblink:
Gericht: BayVGH
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 09.04.2020
Rechtskräftig: ja
Zusammenfassung, Leitsätze: teilweise erfolgreiche Beschwerde gegen VG München, Beschluss vom 09.04.2020 - M 26 E 20.1506 betreffend eine Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot gemäß § 1 Abs. 3 der Bayerische Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) vom 27.03.2020:
Versammlungsbehörde muss prüfen, ob Ausnahmen unter Auflagen (z.B. Abstandsregelungen, Umzäunung und Kenntlichmachung des Versammlungsgeländes, Begleitung durch Polizei) erteilt werden können
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gerichtsentscheidungen/rechtsverordnungen/bayvgh_20_ce_20.755.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/11 12:23 von cs