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Weblink: | http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=30798 |
Gericht: | VG Stuttgart |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 14.3.2020 |
Rechtskräftig: | |
Zusammenfassung, Leitsätze: | Das Verbot eines Late-Night-Shoppings stellt eine notwendige Schutzmaßnahme dar, um die rasche Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verhindern. Aufgrund der bestehenden hohen Infektionsgefahr und der Vielzahl der zu erwartenden Besucher aus einem großen Einzugsgebiet ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine infizierte Person unter den Besuchern befinden könnte, sehr groß, sodass bei einer solchen Veranstaltung von einer hohen Ansteckungsgefahr auszugehen ist. Late-Night-Shopping als besonderes, zeitlich begrenztes Event mit seiner großen Anziehungskraft für einen großen Kundenkreis unterscheidet sich insoweit vom klassischen Einzelhandel, für den bislang keine Einschränkungen vorgesehen sind. |