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Hauptversammlungsuntersagung: VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.03.2020 - 5 L 744/20.F

Download:
Weblink: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000513
Gericht: VG Frankfurt a.M.
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 26.03.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: nicht erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO auf Untersagung der Durchführung einer Hauptversammlung angesichts der COVID-19-Pandemie
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gerichtsentscheidungen/gesellschaftsrecht/vg_frankfurt_5_l_744_20.f.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/04 12:23 von cs