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Darlehensstundung: AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.04.2020 - 32 C 1631/20 (89)

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Weblink: Volltext
Pressemitteilung: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/arbeitnehmer-erh%C3%A4lt-darlehensstundung-aufgrund-des-gesetzes-zur-abmilderung-der
Gericht: AG Frankfurt am Main
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 08.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Gewährung einer verlängerten Rückzahlungsfrist, gestützt auf Artikel 5 des Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
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gerichtsentscheidungen/bank-_und_kapitalmarktrecht/ag_frankfurt_am_main_32_c_1631_20_89.txt · Zuletzt geändert: 2020/05/03 18:03 von cs