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Weblink: | Pressemitteilung: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/24_04_2020_1/index.php Volltext: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_wesel/j2020/2_BVGa_4_20_Beschluss_20200424.html |
Gericht: | ArbG Wesel |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 24.04.2020 |
Rechtskräftig: | nein |
Zusammenfassung, Leitsätze: | teilweise erfolgreiches, einstweiliges Verfügungsverfahren eines Betriebsrats wegen Unterlassung der Nutzung von Kameraaufnahmen, die auf im Ausland gelegenen Servern mittels einer Software anonymisiert werden, zum Zwecke der Abstandsüberwachung der im Rahmen der Corona-Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens 2 Metern |