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Mundschutz-/Handschuhverbot: ArbG Berlin, (für erledigt erklärt) - 55 BVGa 2341/20

Download:
Weblink: Pressemitteilung vor Ergehen der Entscheidung: https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.901888.php
Pressemitteilung nach Erledigungserklärung: https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.902796.php
Gericht: ArbG Berlin
Entscheidungsform, Datum: (für erledigt erklärt)
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: In dem auf Unterlassung eines Verbotes, bei der Arbeit in einem Duty Free Shop Mundschutz und Handschuhe zu tragen gerichteten Verfahren hat der Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt, Beschäftigte könnten bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe tragen, falls sie dies wollen. Im Hinblick hierauf hat der Betriebsrat das Verfahren für erledigt erklärt.
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gerichtsentscheidungen/arbeitsrecht/arbg_berlin_55_bvga_2341_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/13 20:14 von cs