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Weblink: | Volltext (1 B 31/20): Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO |
Gericht: | VG Schleswig |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 27.03.2020 |
Rechtskräftig: | Ja, vgl. Nebenwohnungnutzungsuntersagung: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.04.2020 - 3 MB 11/20 |
Zusammenfassung, Leitsätze: | erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO hinsichtlich der durch die Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland untersagten Anreise zur Nebenwohnung |