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Nebenwohnungnutzungsuntersagung: VG Schleswig, Beschluss vom 27.03.2020 - 1 B 31/20

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Weblink: Volltext (1 B 31/20): Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO
Gericht: VG Schleswig
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 27.03.2020
Rechtskräftig: Ja, vgl. Nebenwohnungnutzungsuntersagung: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.04.2020 - 3 MB 11/20
Zusammenfassung, Leitsätze: erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO hinsichtlich der durch die Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland untersagten Anreise zur Nebenwohnung
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gerichtsentscheidungen/allgemeinverfuegungen/vg_schleswig_1_b_31_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/14 09:20 von cs