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Zusammenkunftsverbot (Kirchen, Moscheen etc.): VG Leipzig, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 L 182/20

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Weblink: Pressemitteilung: https://www.justiz.sachsen.de/vgl/content/284.htm
Gericht: VG Leipzig
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 03.04.2020
Rechtskräftig:
Zusammenfassung, Leitsätze: nicht erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung ("Veranstaltungsverbot") Verbot von Veranstaltungen, Bekanntmachung des Sächsischen Sozialministeriums, Az.: 15-5422/5 vom 31.03.2020 ❌
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gerichtsentscheidungen/allgemeinverfuegungen/vg_leipzig_3_l_182_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/04/08 12:09 von cs