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Gericht: | VG Dresden |
Entscheidungsform, Datum: | Beschluss vom 20.03.2020 |
Rechtskräftig: | Rechtsmittelgericht: Sächsisches Oberverwaltungsgericht |
Zusammenfassung, Leitsätze: | Nicht erfolgreicher Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen, anlässlich der Corona-Pandemie, Verbot von Veranstaltungen, vom 18.03.2020 (Az.: 15-54i2/5) anzuordnen, hilfsweise die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Verbot von Veranstaltungen, vom 18.03.2020 (Az.: 15-5422/5), insofern anzuordnen, als eine Beschränkung des Publikumsverkehrs auf einen Zeitraum zwischen 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr angeordnet wurde. |