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Versammlungsverbot: VG Dresden, Beschluss vom 20.03.2020 - 6 L 200/20

Download: vg_dresden_corona-beschluss-6l200-20.pdf
Weblink:
Gericht: VG Dresden
Entscheidungsform, Datum: Beschluss vom 20.03.2020
Rechtskräftig: Rechtsmittelgericht: Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Zusammenfassung, Leitsätze: Nicht erfolgreicher Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen, anlässlich der Corona-Pandemie, Verbot von Veranstaltungen, vom 18.03.2020 (Az.: 15-54i2/5) anzuordnen, hilfsweise die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Verbot von Veranstaltungen, vom 18.03.2020 (Az.: 15-5422/5), insofern anzuordnen, als eine Beschränkung des Publikumsverkehrs auf einen Zeitraum zwischen 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr angeordnet wurde.
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gerichtsentscheidungen/allgemeinverfuegungen/versammlungsverbot_vg_dresden_beschluss_vom_30.03.2020_-_6_l_202_20.txt · Zuletzt geändert: 2020/03/31 13:58 von cs