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„§ 28 Absatz 1 wurde aus Gründen der Normenklarheit angepasst.“ – Die Konsequenzen der Adhoc-Reform des § 28 Abs. 1 IfSG für das Strafrecht

Weblink: https://www.juwiss.de/44-2020/
Autor: Simon Pschorr
Herausgeber, ggf. Quellenangabe: JuWissBlog Nr. 44/2020 v. 01.04.2020
Zusammenfassung: Eine Kritik der Reform des § 28 Abs. 1 IfSG, aus dem Blickwinkel des Strafrechts.
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